Forderungsprüfung
M & R Modernisierungs- und Renovierungs GmbH
Dessau-Roßlau
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat zur M & R Modernisierungs- und Renovierungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.02.2025, Aktenzeichen 2 IN 198/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 198/19
- Registerbezug
- Stendal, HRB 12720
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 10.02.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 198/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & R Modernisierungs- und Renovierungs GmbH, Junkersstraße 13, 06842 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 12720), vertr. d.: Karl-Heinz Johae, Freiheitsstraße 10, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.03.2025 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 07.02.2025
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.03.2025 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 07.02.2025