Insolvenzbekanntmachung
M. Müller Metallbearbeitung GmbH & Co. KG
Albstadt
Das Amtsgericht Hechingen hat zur M. Müller Metallbearbeitung GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 10 IN 337/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hechingen
- Aktenzeichen
- 10 IN 337/24
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 725436
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 09.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
10 IN 337/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
M. Müller Metallbearbeitung GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin M. Müller Verwaltungs GmbH, Vor dem Weißen Stein 8, 72461 Albstadt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Müller
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 725436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER & Kollegen, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 1300/2024/jb/so
Beschluss:
1. In dem am 20.12.2024 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 02.10.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Sebastian Krapohl
Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 214130
Telefax: 0711 21413500
Email: skrapohl@goerg.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 20.10.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 08.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 04.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
M. Müller Metallbearbeitung GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin M. Müller Verwaltungs GmbH, Vor dem Weißen Stein 8, 72461 Albstadt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Müller
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 725436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER & Kollegen, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 1300/2024/jb/so
Beschluss:
1. In dem am 20.12.2024 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 02.10.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Sebastian Krapohl
Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 214130
Telefax: 0711 21413500
Email: skrapohl@goerg.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 20.10.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 08.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 04.09.2026