Forderungsprüfung

UFM Metallbearbeitung GmbH

Albstadt

Das Amtsgericht Hechingen hat zur UFM Metallbearbeitung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 10 IN 338/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hechingen
Aktenzeichen
10 IN 338/25
Registerbezug
Stuttgart, HRB 401011
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
03.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1996
Stammkapital
39.150 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Metallschleiferei und andere Metallbearbeitungen, soweit diese im Rahmen des Unternehmens zulässig sind.

Veröffentlichungstext

10 IN 338/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

UFM Metallbearbeitung GmbH, Buchtalstraße 51, 72461 Albstadt, vertreten durch die Geschäftsführer Mario Boss, geb. Vlastnik und Axel Haasis
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 401011
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen

1. Die Prüfung der bis 30.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 30.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
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