Forderungsprüfung
M-K-T Alltagshelfer e.V.
Hamm
Das Amtsgericht Dortmund hat zur M-K-T Alltagshelfer e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.04.2025, Aktenzeichen 258 IN 39/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 258 IN 39/23
- Registerbezug
- Hamm, VR 2393
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.04.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 39/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 2393 eingetragenen Verein M-K-T Alltagshelfer e.V., Caldenhofer Weg 123, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Vorstandin Frau Sandy Thöne, Am Westerkamp 4, 59077 Hamm
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (Rang 0, lfd. Nr. 18 - 24) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
258 IN 39/23
Amtsgericht Dortmund, 23.04.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 2393 eingetragenen Verein M-K-T Alltagshelfer e.V., Caldenhofer Weg 123, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Vorstandin Frau Sandy Thöne, Am Westerkamp 4, 59077 Hamm
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (Rang 0, lfd. Nr. 18 - 24) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
258 IN 39/23
Amtsgericht Dortmund, 23.04.2025