Sicherungsmaßnahme

M-K-T Alltagshelfer e.V.

Hamm

Das Amtsgericht Dortmund hat zur M-K-T Alltagshelfer e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.05.2023, Aktenzeichen 258 IN 39/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 39/23
Registerbezug
Hamm, VR 2393
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
10.05.2023
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Dorothee Madsen

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 39/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 2393 eingetragenen Verein M-K-T Alltagshelfer e.V., Caldenhofer Weg 123, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Vorstandin Frau Sandy Thöne, Am Westerkamp 4, 59077 Hamm

ist am 10.05.2023, um 15:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Lübkestraße 3, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

258 IN 39/23
Amtsgericht Dortmund, 10.05.2023

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme