Forderungsprüfung
M-H-B Mittelhessisches Bauunternehmen GmbH
Wetzlar
Das Amtsgericht Wetzlar hat zur M-H-B Mittelhessisches Bauunternehmen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.04.2024, Aktenzeichen 3 IN 42/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 42/23
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 8703
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 05.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erbringung von Hoch- und Tiefbauarbeiten im Bereich des Bauwesens, insbesondere Rohbauarbeiten, Trockenbau, Verputzen,Außenbereichsarbeiten, Erbringung von Montageleistungen im Bereich des Bauwesens, Durchführung von Kleintransporten, Im- und Export von Baumaterialien und Produkten im Bereich des Bauwesens sowie verwandter Bereiche, und Erbringung von Reinigungsdienstleistungen, sowie Brandschutzarbeiten.
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Forderungen anmelden bis (vorbei)
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
3 IN 42/23: In dem Insolvenzverfahren M-H-B Mittelhessisches Bauunternehmen GmbH, Nauborner Straße 176, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 8703), vertr. d.: Ridvan Demir, c/o JVA Weiterstadt, Vor den Löserbecken 4, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 01.10.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 12.11.2024 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 12.11.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 01.10.2024 und dem vorstehenden Stichtag 12.11.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 18.03.2024
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 12.11.2024 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 12.11.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 01.10.2024 und dem vorstehenden Stichtag 12.11.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 18.03.2024