Sicherungsmaßnahme
M.B. Globalplayer UG (haftungsbeschränkt)
Limbecker Straße 90, 44388 Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur M.B. Globalplayer UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.12.2021, Aktenzeichen 251 IN 100/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 251 IN 100/21
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 32805
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.12.2021
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 100/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32805 eingetragenen M.B. Globalplayer UG (haftungsbeschränkt), Rudolf-Diesel-Straße 2, 59425 Unna, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herr Michael Batista Duarte, Alte Bahnhofstr. 4, 44892 Bochum
ist am 30.12.2021, um 11:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
251 IN 100/21
Amtsgericht Dortmund, 30.12.2021
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32805 eingetragenen M.B. Globalplayer UG (haftungsbeschränkt), Rudolf-Diesel-Straße 2, 59425 Unna, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herr Michael Batista Duarte, Alte Bahnhofstr. 4, 44892 Bochum
ist am 30.12.2021, um 11:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
251 IN 100/21
Amtsgericht Dortmund, 30.12.2021