Forderungsprüfung

M.B. Globalplayer UG (haftungsbeschränkt)

Limbecker Straße 90, 44388 Dortmund

Das Amtsgericht Dortmund hat zur M.B. Globalplayer UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.04.2025, Aktenzeichen 251 IN 100/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 100/21
Registerbezug
Dortmund, HRB 32805
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.04.2025
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 100/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32805 eingetragenen M.B. Globalplayer UG (haftungsbeschränkt), Rudolf-Diesel-Straße 2, 59425 Unna, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herr Michael Batista Duarte, Alte Bahnhofstr. 4, 44892 Bochum

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 11-12 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

251 IN 100/21
Amtsgericht Dortmund, 29.04.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme