Forderungsprüfung

Luxor Grundbesitz GmbH

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Luxor Grundbesitz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.02.2025, Aktenzeichen 36l IN 5584/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36l IN 5584/19
Registerbezug
Berlin, HRB 44139
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
04.02.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1992
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin.
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

36l IN 5584/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Luxor Grundbesitz GmbH,
Heydenstraße 21, 14199 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Hartmut Mosdzen,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 44139 B
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 29.01.2025 beschlossen:

1. Die Prüfung der bis 29.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4, 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.01.2025

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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