Forderungsprüfung
LUWOTEC Highspeedcutting GmbH
Neunkirchen
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur LUWOTEC Highspeedcutting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.12.2022, Aktenzeichen 116 IN 20/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 116 IN 20/22
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 44141
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 02.12.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 20/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 44141 eingetragenen LUWOTEC Highspeedcutting GmbH, Friedrichsthaler Straße 29, 66540 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ingo Wolter, und Herrn Andreas Ludt,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.12.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6a niedergelegt.
116 IN 20/22
Amtsgericht Saarbrücken, 01.12.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 44141 eingetragenen LUWOTEC Highspeedcutting GmbH, Friedrichsthaler Straße 29, 66540 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ingo Wolter, und Herrn Andreas Ludt,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.12.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6a niedergelegt.
116 IN 20/22
Amtsgericht Saarbrücken, 01.12.2022