Sicherungsmaßnahme
LUWOTEC Highspeedcutting GmbH
Neunkirchen
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur LUWOTEC Highspeedcutting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.05.2022, Aktenzeichen 116 IN 20/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 116 IN 20/22
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 44141
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 16.05.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Udo Michalsky
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 20/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 44141 eingetragenen LUWOTEC Highspeedcutting GmbH, Friedrichsthaler Straße 29, 66540 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ingo Wolter, und Herrn Andreas Ludt,
Geschäftszweig: Die industrielle Herstellung und der Vertrieb von 2 D- und 3 D-Negativformen
ist am 16.05.2022, um 08:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Udo Michalsky, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
116 IN 20/22
Amtsgericht Saarbrücken, 16.05.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 44141 eingetragenen LUWOTEC Highspeedcutting GmbH, Friedrichsthaler Straße 29, 66540 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ingo Wolter, und Herrn Andreas Ludt,
Geschäftszweig: Die industrielle Herstellung und der Vertrieb von 2 D- und 3 D-Negativformen
ist am 16.05.2022, um 08:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Udo Michalsky, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
116 IN 20/22
Amtsgericht Saarbrücken, 16.05.2022