Insolvenzbekanntmachung

LUNA Logistics & Transport GmbH

Lübeck

Das Amtsgericht Lübeck hat zur LUNA Logistics & Transport GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.02.2024, Aktenzeichen 53a IN 55/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lübeck
Aktenzeichen
53a IN 55/23
Registerbezug
Lübeck, HRB 23174 HL
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
23.02.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Durchführung von Transport- und Logistikdienstleistungen, insbesondere Auslieferung von Warensendungen
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

53a IN 55/23

Insolvenzverfahren über das Vermögen der

LUNA Logistics & Transport GmbH,
Hinter den Kirschkaten 35, 23560 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Gosho Malchev,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 23174 HL,

- Schuldnerin -

Verfahrenspfleger (§ 57 ZPO):
Rechtsanwalt Sven Krüger, Roeckstraße 40, 23568 Lübeck, Gz.: 261/2023

Beschluss

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Die Zustimmung zur gerichtlichen Verfolgung des Anspruches auf Herausgabe bzw. Leistung von Schadenersatz gegenüber der Firma TerraLight GmbH (Sitz: Lange Straße 7, 18195 Tessin) unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Einschluss des Abschlusses eines Vergleiches, dem Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.03.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 21.02.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten