Forderungsprüfung

LUNA Logistics & Transport GmbH

Lübeck

Das Amtsgericht Lübeck hat zur LUNA Logistics & Transport GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 53a IN 55/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lübeck
Aktenzeichen
53a IN 55/23
Registerbezug
Lübeck, HRB 23174 HL
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
09.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Durchführung von Transport- und Logistikdienstleistungen, insbesondere Auslieferung von Warensendungen
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

53a IN 55/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LUNA Logistics & Transport GmbH, Hinter den Kirschkaten 35, 23560 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Gosho Malchev, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 23174 HL
- Schuldnerin -

Verfahrenspfleger (§ 57 ZPO):
Rechtsanwalt Sven Krüger, Roeckstraße 40, 23568 Lübeck, Gz.: 261/2023

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11-14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 05.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 08.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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