Forderungsprüfung

Lucas International GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Lucas International GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.03.2026, Aktenzeichen 505 IN 190/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 190/24
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 82306
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.03.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Stellung von Diagnosen und die Behandlung aller Erkrankungen durch hierzu zugelassene Ärzte, sowie die Organisation stationärer Behandlungen; die Aufnahme insbesondere ausländischer Patienten zur ambulanten tagesklinischen diagnostischen Behandlung und die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen in Kooperation mit anderen medizinischen Einrichtungen, sowie die Stellung einer medizinischen Be …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 190/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82306 eingetragenen Lucas International GmbH, Speditionstr. 15a, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Eugen Viktor, und Frau Anastasiya Krylenka,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
505 IN 190/24
Amtsgericht Düsseldorf, 05.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
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