Forderungsprüfung

LST Landwirtschaftliche Anlagen & Stalltechnik GmbH

Röbel/Müritz

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat zur LST Landwirtschaftliche Anlagen & Stalltechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 701 IN 207/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neubrandenburg
Aktenzeichen
701 IN 207/23
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 715
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
09.09.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1991
Stammkapital
51.129,19 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Herstellung, Vertrieb und. Montage für technische Anlagen in Landwirtschaft, Industrie und Handel
Branchenindikator
Landwirtschaft (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

701 IN 207/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LST Landwirtschaftliche Anlagen & Stalltechnik GmbH, Mühlentor 2, 17207 Röbel/Müritz, vertreten durch den Geschäftsführer Marc Kuchenbecker
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 715
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 09.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 - 26 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 12.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 09.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Forderungsprüfung
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