Forderungsprüfung
Loyalty Prime GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Loyalty Prime GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.02.2026, Aktenzeichen 1508 IN 2018/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 2018/21
- Registerbezug
- München, HRB 247658
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 45.340 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Herstellung, Vertrieb und Lizenzierung von Software; Betrieb und Support für Kundenbindungsprogramme; Beratung zu Kundenbindungs- und Marketingstrategien und Software.
Veröffentlichungstext
1508 IN 2018/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Loyalty Prime GmbH, Landsberger Straße 110, 80339 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pöllinger Helmut
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 247658
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 50 - 55 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Loyalty Prime GmbH, Landsberger Straße 110, 80339 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pöllinger Helmut
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 247658
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 50 - 55 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.02.2026