Forderungsprüfung
Lothar Bolesta GmbH & Co.
Harsewinkel
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Lothar Bolesta GmbH & Co. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.04.2020, Aktenzeichen 43 IN 56/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 56/20
- Registerbezug
- Gütersloh, HRB HRA 3950
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.04.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Norbert Küpper
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Berichtstermin (Gläubigerversammlung) (vorbei)
- Prüfungstermin (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 56/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 3950 eingetragenen
Lothar Bolesta GmbH & Co., gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 3322 eingetragene
Lothar Bolesta Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer
Thorsten Bolesta, Ignatius Ferdinand Allerbeck und Christian Jasper
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Alexander Tehler, Luisenstraße 111 A, 47799 Krefeld,
Insolvenzverwalter:
Dr. Norbert Küpper, Rechtsanwalt, Paderborner Str. 11, 33415 Verl,
wird der Eröffnungsbeschluss vom 01.04.2020 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO
wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass eingefügt wird:
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 19.05.2020, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0.
Etage, Sitzungssaal 19.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4
InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss
beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6,
33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 56/20
Bielefeld, 29.04.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 3950 eingetragenen
Lothar Bolesta GmbH & Co., gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 3322 eingetragene
Lothar Bolesta Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer
Thorsten Bolesta, Ignatius Ferdinand Allerbeck und Christian Jasper
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Alexander Tehler, Luisenstraße 111 A, 47799 Krefeld,
Insolvenzverwalter:
Dr. Norbert Küpper, Rechtsanwalt, Paderborner Str. 11, 33415 Verl,
wird der Eröffnungsbeschluss vom 01.04.2020 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO
wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass eingefügt wird:
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 19.05.2020, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0.
Etage, Sitzungssaal 19.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4
InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss
beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6,
33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 56/20
Bielefeld, 29.04.2020