Aufhebung des Verfahrens
Los Chicos GmbH
Grevenbroich
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Los Chicos GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.02.2026, Aktenzeichen 45 IN 59/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 45 IN 59/25
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 20385
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Betrieb eines Restaurants.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 59/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20385 eingetragenen Los Chicos GmbH, Rheydter Straße 201, 41515 Grevenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Noureddine Hosni, Kastanienstraße 18, 40699 Erkrath,
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20385 eingetragenen Los Chicos GmbH, Rheydter Straße 201, 41515 Grevenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Noureddine Hosni, Kastanienstraße 18, 40699 Erkrath,
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
45 IN 59/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 13.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20385 eingetragenen Los Chicos GmbH, Rheydter Straße 201, 41515 Grevenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Noureddine Hosni, Kastanienstraße 18, 40699 Erkrath,
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20385 eingetragenen Los Chicos GmbH, Rheydter Straße 201, 41515 Grevenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Noureddine Hosni, Kastanienstraße 18, 40699 Erkrath,
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
45 IN 59/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 13.02.2026