Sicherungsmaßnahme
Los Chicos GmbH
Grevenbroich
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Los Chicos GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2025, Aktenzeichen 45 IN 59/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 45 IN 59/25
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 20385
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Arne Meyer
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Betrieb eines Restaurants.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 59/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20385 eingetragenen Los Chicos GmbH, Rheydter Straße 201, 41515 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Noureddine Hosni, Kastanienstraße 18, 40699 Erkrath,
ist am 06.10.2025, um 10:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Arne Meyer, Karl-Oberbach-Straße 50, 41515 Grevenbroich bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
45 IN 59/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 06.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20385 eingetragenen Los Chicos GmbH, Rheydter Straße 201, 41515 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Noureddine Hosni, Kastanienstraße 18, 40699 Erkrath,
ist am 06.10.2025, um 10:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Arne Meyer, Karl-Oberbach-Straße 50, 41515 Grevenbroich bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
45 IN 59/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 06.10.2025