Forderungsprüfung
Loreley Facility Management UG (haftungsbeschränkt)
Mainz
Das Amtsgericht Mainz hat zur Loreley Facility Management UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2026, Aktenzeichen 280 IN 169/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mainz
- Aktenzeichen
- 280 IN 169/23
- Registerbezug
- Mainz, HRB 46775
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 21.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
280 IN 169/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Loreley Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 30, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 46775), vertr. d.: Sabrina Schröder, Fasanenstr. 17, 55271 Stadecken-Elsheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 19.10.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 19.10.2026