Insolvenzbekanntmachung
Loreley Facility Management UG (haftungsbeschränkt)
Mainz
Das Amtsgericht Mainz hat zur Loreley Facility Management UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2026, Aktenzeichen 280 IN 169/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mainz
- Aktenzeichen
- 280 IN 169/23
- Registerbezug
- Mainz, HRB 46775
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 21.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
280 IN 169/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Loreley Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 30, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 46775), vertr. d.: Sabrina Schröder, Fasanenstr. 17, 55271 Stadecken-Elsheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 18.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 700,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 19.10.2026
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 18.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 700,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 19.10.2026