Aufhebung des Verfahrens

Lohbau GmbH

Lohbarbek

Das Amtsgericht Itzehoe hat zur Lohbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.05.2023, Aktenzeichen 28 IN 11/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Itzehoe
Aktenzeichen
28 IN 11/21
Registerbezug
Pinneberg, HRB 15193
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
30.05.2023
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die schlüsselfertige Errichtung von Gebäuden als Generalunternehmer sowie deren Verkauf einschließlich der Erbringung von im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauvorhaben stehenden Planungsleistungen und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ohne selbst Bauleistungen auszuführen.

Veröffentlichungstext

28 IN 11/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lohbau GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertreten durch die GF Dipl.-Ing. Virginia Elzberg, Scheperkamp 13, 25551 Lohbarbek
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 15193
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte wiegert+partner mbB, Haßstraße 17, 24103 Kiel

Beschluss:

1. Hinsichtlich der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung nach § 160 InsO betreffend den Abschluss eines nachstehend näher bezeichneten Vergleiches wird das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO aufgehoben und dieser Teil des Verfahrens mündlich durchgeführt.

2. Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung nach § 160 InsO betreffend den

Abschluss eines Vergleiches mit der Geschäftsführerin der Schuldnerin Frau Virginia Elzberg über die Zahlungsansprüche aus Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbHG a. F. in einer Gesamthöhe von mindestens 129.689,50 EUR dahingehend, dass ein Betrag in Höhe von 65.000,00 EUR, in monatlichen Raten von mindestens 2.000,00 EUR, an den Insolvenzverwalter zu zahlen ist,
wird bestimmt auf

Mittwoch, 14.06.2023, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 8, Amtsgericht Itzehoe, Bergstraße 5-7, 25524 Itzehoe

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Itzehoe - Insolvenzgericht - 30.05.2023

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Aufhebung des Verfahrens
  7. Insolvenzbekanntmachung
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