Insolvenzbekanntmachung

Lohbau GmbH

Hohenlockstedt

Das Amtsgericht Itzehoe hat zur Lohbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2023, Aktenzeichen 28 IN 11/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Itzehoe
Aktenzeichen
28 IN 11/21
Registerbezug
Pinneberg, HRB 15193
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
24.04.2023
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die schlüsselfertige Errichtung von Gebäuden als Generalunternehmer sowie deren Verkauf einschließlich der Erbringung von im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauvorhaben stehenden Planungsleistungen und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ohne selbst Bauleistungen auszuführen.

Veröffentlichungstext

28 IN 11/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lohbau GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertreten durch die GF Dipl.-Ing. Virginia Elzberg, Scheperkamp 13, 25551 Lohbarbek
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WWP Rechtsanwälte, Kaistraße 101, 24114 Kiel, Gz.: 00817-20 GS

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung nach § 160 InsO betreffend den
Abschluss eines Vergleiches mit der Geschäftsführerin der Schuldnerin Frau Virginia Elzberg über die Zahlungsansprüche aus Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbHG a. F. in einer Gesamthöhe von mindestens 129.689,50 EUR dahingehend, dass ein Betrag in Höhe von 65.000,00 EUR, in monatlichen Raten von mindestens 2.000,00 EUR, an den Insolvenzverwalter zu zahlen ist,

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.06.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Itzehoe, Bergstraße 5-7, 25524 Itzehoe erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der Antrag es Insolvenzverwalters und ein Entwurf des Vergleiches eingesehen werden.

Amtsgericht Itzehoe - Insolvenzgericht - 21.04.2023

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Aufhebung des Verfahrens
  7. Insolvenzbekanntmachung
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