Forderungsprüfung
LITESA GmbH
Oederan
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur LITESA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.03.2024, Aktenzeichen 520 IN 337/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 520 IN 337/21
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 31249
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 27.03.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 520 IN 337/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LITESA GmbH, vertr. d. d. GF Zum Buchenberg 5, 09569 Oederan, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31249
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Krones
ergeht am 26.03.2024 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.05.2024 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Dirk Herzig zur Einsicht aus. Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Aktenzeichen: 520 IN 337/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LITESA GmbH, vertr. d. d. GF Zum Buchenberg 5, 09569 Oederan, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31249
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Krones
ergeht am 26.03.2024 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.05.2024 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Dirk Herzig zur Einsicht aus. Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.