Forderungsprüfung
LITESA GmbH
Oederan
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur LITESA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.05.2021, Aktenzeichen 520 IN 337/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 520 IN 337/21
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 31249
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 03.05.2021
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 511 IN 337/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LITESA GmbH, vertr. d. d. GF
Zum Buchenberg 5, 09569 Oederan, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31249
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Krones
Geschäftszweig: Leuchtmittel
- wurde am 30.04.2021 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Telefon
geschäftlich: 0371 382370 Telefax: 0371 3823710 Email geschäftlich:
dherzig@schultze-braun.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
18.06.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der
angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und
die Gläubiger bis zum 30.07.2021 beim Amtsgericht Chemnitz, 09112 Chemnitz,
Gerichtsstraße 2 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
511 IN 337/21 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 03.05.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LITESA GmbH, vertr. d. d. GF
Zum Buchenberg 5, 09569 Oederan, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31249
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Krones
Geschäftszweig: Leuchtmittel
- wurde am 30.04.2021 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Telefon
geschäftlich: 0371 382370 Telefax: 0371 3823710 Email geschäftlich:
dherzig@schultze-braun.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
18.06.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der
angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und
die Gläubiger bis zum 30.07.2021 beim Amtsgericht Chemnitz, 09112 Chemnitz,
Gerichtsstraße 2 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
511 IN 337/21 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 03.05.2021