Forderungsprüfung
Linden-Druck Verlagsgesellschaft mbH
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur Linden-Druck Verlagsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2025, Aktenzeichen 907 IN 542/22 - 3 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 907 IN 542/22 - 3 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 50777
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 04.09.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
907 IN 542/22 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Linden-Druck Verlagsgesellschaft mbH, Fössestraße 97 A, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 50777), vertr. d.: Hartwig Wolter, Welfenweg 6, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 03.09.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 03.09.2025