Sicherungsmaßnahme
Lifters Fitness GmbH
Bad Vilbel
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Lifters Fitness GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.03.2026, Aktenzeichen 810 IN 374/26 L-12-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 374/26 L-12-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 108743
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 10.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Karl-Heinz Trebing
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb eines Fitnessstudios sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
- Branchenindikator
- Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 374/26 L-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lifters Fitness GmbH, Homburger Straße 68, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 108743), vertr. d.: Fabian Urban, Paul-Ehrlich-Straße 11, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), ist am 09.03.2026 um 12:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.03.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.03.2026