Sicherungsmaßnahme
Les Maisons Consumer Group GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Les Maisons Consumer Group GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.01.2025, Aktenzeichen 3604 IN 423/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3604 IN 423/25
- Registerbezug
- Berlin, HRB 256113
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 24.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Björn Gehde
Veröffentlichungstext
3604 IN 423/25
In dem Verfahren über den Antrag
Les Maisons Consumer Group GmbH, zur Zeit führungslos, im Insolvenzverfahren vertreten durch d. Gesellschafterin Trüffelschwein Beteiligungs UG,
Schwedter Straße 36a, 10435 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 256113
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 23.01.2025 um 14:45 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.01.2025
In dem Verfahren über den Antrag
Les Maisons Consumer Group GmbH, zur Zeit führungslos, im Insolvenzverfahren vertreten durch d. Gesellschafterin Trüffelschwein Beteiligungs UG,
Schwedter Straße 36a, 10435 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 256113
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 23.01.2025 um 14:45 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.01.2025