Vergütungsfestsetzung
Les Maisons Consumer Group GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Les Maisons Consumer Group GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.08.2026, Aktenzeichen 3604 IN 423/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3604 IN 423/25
- Registerbezug
- Berlin, HRB 256113
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 10.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3604 IN 423/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Les Maisons Consumer Group GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer,
Schwedter Straße 36a, 10435 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 256113
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 31.07.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 10 % (obstruktive Geschäftsführung/ schwierige Vermögensermittlung) beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Les Maisons Consumer Group GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer,
Schwedter Straße 36a, 10435 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 256113
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 31.07.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 10 % (obstruktive Geschäftsführung/ schwierige Vermögensermittlung) beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.08.2026