Forderungsprüfung
LEO II.-VV15 GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur LEO II.-VV15 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 1501 IN 1740/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 1740/25
- Registerbezug
- München, HRB 284790
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 08.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Halten von Unternehmen
Veröffentlichungstext
1501 IN 1740/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LEO II.-VV15 GmbH, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München, vertreten durch den Geschäftsführer Hitzer Florian
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 284790
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Astera Legal, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 und 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LEO II.-VV15 GmbH, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München, vertreten durch den Geschäftsführer Hitzer Florian
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 284790
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Astera Legal, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 und 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.09.2026