Sicherungsmaßnahme

Lehrscher Reisebüro GmbH & Co. KG (AG Braunschweig HRA 200736)

Lehre

Das Amtsgericht Wolfsburg hat zur Lehrscher Reisebüro GmbH & Co. KG (AG Braunschweig HRA 200736) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.01.2021, Aktenzeichen 25 IN 2/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 2/21
Registerbezug
Braunschweig, HRA 200736
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
22.01.2021
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Christian Hausherr
Branchenindikator
Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

25 IN 2/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lehrscher
Reisebüro GmbH & Co. KG (AG Braunschweig HRA 200736), Berliner Straße 68, 38165
Lehre (AG Braunschweig, HRA 200736), vertreten durch Marion Schneider,
Königsberger Straße 7, 38554 Weyhausen (Geschäftsführerin), ist am 21.01.2021
um 12:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Christian Hausherr, Gerichtsfach LG BS 38, Bruchtorwall 6, 38100
Braunschweig, Tel.: 0531/2448057, Fax: 0531/2448080, E-Mail:
chausherr@hausherr-steuerwald.de, Internet: www.hausherr-steuerwald.de bestellt
worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg,
Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wolfsburg, 21.01.2021

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme