Forderungsprüfung
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. Ortsvereinigung Schenefeld
Schenefeld
Das Amtsgericht Pinneberg hat zur Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. Ortsvereinigung Schenefeld eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 71 IN 24/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Pinneberg
- Aktenzeichen
- 71 IN 24/26
- Registerbezug
- Pinneberg, VR 634 PI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
71 IN 24/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. Ortsvereinigung Schenefeld, Osterbrooksweg 57/59, 22869 Schenefeld, vertreten durch den Vorstand Werner Hatje und die Vorstandsmitglieder Wolfgang Gust, Peter Runck und Guido Schultz
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: VR 634 PI
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstraße 7, 25335 Elmshorn, Gz.: 2386/26 JB/sd
Beschluss:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Erörterung der Schlussrechnung des Sachwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Dienstag, 27.10.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 2, Amtsgericht Pinneberg, Osterbrooksweg 42 + 44, 22869 Schenefeld
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung, die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Erörterungs- und Abstimmungstermin inhaltliche Änderungen des Insolvenzplans möglich sind (§ 240 InsO).
Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans ist gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 01.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. Ortsvereinigung Schenefeld, Osterbrooksweg 57/59, 22869 Schenefeld, vertreten durch den Vorstand Werner Hatje und die Vorstandsmitglieder Wolfgang Gust, Peter Runck und Guido Schultz
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: VR 634 PI
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstraße 7, 25335 Elmshorn, Gz.: 2386/26 JB/sd
Beschluss:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Erörterung der Schlussrechnung des Sachwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Dienstag, 27.10.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 2, Amtsgericht Pinneberg, Osterbrooksweg 42 + 44, 22869 Schenefeld
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung, die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Erörterungs- und Abstimmungstermin inhaltliche Änderungen des Insolvenzplans möglich sind (§ 240 InsO).
Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans ist gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 01.10.2026