Insolvenzbekanntmachung
Lebensart Wohnbau GmbH
Überlingen
Das Amtsgericht Konstanz hat zur Lebensart Wohnbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.07.2026, Aktenzeichen Ue 42 IN 38/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Konstanz
- Aktenzeichen
- Ue 42 IN 38/25
- Registerbezug
- Freiburg im Breisgau, HRB 721994
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 02.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Immobilienvermittlung (Verkauf und Vermietung) von Grundstücken, Wohn- und Gewerbeimmobilien, Sanierung von Gebrauchtimmobilien und Neubau von Wohn- und Gewerbeimmobilien als Baubetreuer und Bauträger unter Berücksichtigung gesundheitlicher, baubiologischer und energetischer Faktoren. Hierzu kann sich die Gesellschaft Dritter und deren Dienstleistungen zur Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben bedi …
Veröffentlichungstext
Ue 42 IN 38/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lebensart Wohnbau GmbH, Münsterplatz 11, 88662 Überlingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Ulrike Grundt
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721994
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Gemäß § 160 Abs. 2 Ziff. 1 InsO wird die Zustimmung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zu den nachfolgend bezeichneten besonders bedeutsamen Rechtshandlungen beantragt:
- Freigabe des Grundvermögens der Schuldnerin in der Gemeinde Albstadt/Lautlingen, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Sigmaringen, Gemarkung Lautlingen (Albstadt), Blatt 3925, 3947-3985, Flurstücke 1611/8, 1611/9, 1611/10, 1611/11, 1611/3 und 1611/1, aus der Insolvenzmasse Zug um Zug gegen Zahlung eines Kostenbeitrages in Höhe von 90.000,00 € zugunsten der Masse.
- Zustimmung zum Kaufvertrag vom 23.03.2026 Notar UR Nr. 383/2026 zur Veräußerung der Wohneinheit Nr. B 2, eingetragen im Grundbuch von Überlingen, Blatt 13968, BV 3 (131,81/1000 Miteigentumsanteil an den Grundstücken Flst. 2456/2 und Flst. 2456), nebst Sondereigentum an der Wohnung mit Balkon im Erdgeschoss des Hauses B sowie den Sondernutzungsrechten an den Tiefgaragenstellplätzen Nr. 2 und 5 sowie Keller Nr. K7, an Herrn Christoph Winkhart zu einem Kaufpreis von 885.996,00 €.
200,43 € Seite 9 von 11
- Zustimmung zur Veräußerung der Wohneinheit Nr. B 1, eingetragen im Grundbuch von Überlingen, Blatt 13967, BV-Nr. 3 (98,96/1000 Miteigentumsanteil an den Grundstücken Flst. 2456 und Flst. 2456/2), nebst Sondereigentum an der Wohnung mit Terrasse im Gartengeschoss des Hauses B sowie den Sondernutzungsrechten an den Tiefgaragenstellplätzen Nr. 1 und Nr. 3, an Herrn Thomas Lambertz zu einem Kaufpreis von 655.000,00 €.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.08.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Konstanz, Lilienthalstraße 16 - 18, 78467 Konstanz erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 02.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lebensart Wohnbau GmbH, Münsterplatz 11, 88662 Überlingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Ulrike Grundt
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721994
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Gemäß § 160 Abs. 2 Ziff. 1 InsO wird die Zustimmung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zu den nachfolgend bezeichneten besonders bedeutsamen Rechtshandlungen beantragt:
- Freigabe des Grundvermögens der Schuldnerin in der Gemeinde Albstadt/Lautlingen, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Sigmaringen, Gemarkung Lautlingen (Albstadt), Blatt 3925, 3947-3985, Flurstücke 1611/8, 1611/9, 1611/10, 1611/11, 1611/3 und 1611/1, aus der Insolvenzmasse Zug um Zug gegen Zahlung eines Kostenbeitrages in Höhe von 90.000,00 € zugunsten der Masse.
- Zustimmung zum Kaufvertrag vom 23.03.2026 Notar UR Nr. 383/2026 zur Veräußerung der Wohneinheit Nr. B 2, eingetragen im Grundbuch von Überlingen, Blatt 13968, BV 3 (131,81/1000 Miteigentumsanteil an den Grundstücken Flst. 2456/2 und Flst. 2456), nebst Sondereigentum an der Wohnung mit Balkon im Erdgeschoss des Hauses B sowie den Sondernutzungsrechten an den Tiefgaragenstellplätzen Nr. 2 und 5 sowie Keller Nr. K7, an Herrn Christoph Winkhart zu einem Kaufpreis von 885.996,00 €.
200,43 € Seite 9 von 11
- Zustimmung zur Veräußerung der Wohneinheit Nr. B 1, eingetragen im Grundbuch von Überlingen, Blatt 13967, BV-Nr. 3 (98,96/1000 Miteigentumsanteil an den Grundstücken Flst. 2456 und Flst. 2456/2), nebst Sondereigentum an der Wohnung mit Terrasse im Gartengeschoss des Hauses B sowie den Sondernutzungsrechten an den Tiefgaragenstellplätzen Nr. 1 und Nr. 3, an Herrn Thomas Lambertz zu einem Kaufpreis von 655.000,00 €.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.08.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Konstanz, Lilienthalstraße 16 - 18, 78467 Konstanz erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 02.07.2026