Sicherungsmaßnahme
LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH
Kamen
Das Amtsgericht Dortmund hat zur LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.04.2023, Aktenzeichen 252 IN 29/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 252 IN 29/23
- Registerbezug
- Hamm, HRB 9832
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 26.04.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Sabine Aldermann
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 29/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9832 eingetragenen LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH, Westfälische Str. 44 , 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicola Barbara Dreisewerd,
Geschäftszweig: das Betreiben eines ambulanten Pflegedienstes, insbesondere die Leistungen der Pflege und Betreuung, die hauswirtschaftliche Versorgung, pp
ist am 26.04.2023, um 10:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2 a, 44139 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
252 IN 29/23
Amtsgericht Dortmund, 26.04.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9832 eingetragenen LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH, Westfälische Str. 44 , 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicola Barbara Dreisewerd,
Geschäftszweig: das Betreiben eines ambulanten Pflegedienstes, insbesondere die Leistungen der Pflege und Betreuung, die hauswirtschaftliche Versorgung, pp
ist am 26.04.2023, um 10:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2 a, 44139 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
252 IN 29/23
Amtsgericht Dortmund, 26.04.2023