Sicherungsmaßnahme
LaRasch GmbH
Dresden
Das Amtsgericht Dresden hat zur LaRasch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.03.2026, Aktenzeichen 532 IN 2164/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 532 IN 2164/25
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32899
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 11.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erstellung und Vermarktung von Internet-Angeboten für Sportler, Vereine, Verbände und deren Wirtschaftspartner sowie Handel mit Informationen und Waren und Erbringung von Dienstleistungen in diesem Geschäftsbereich
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 2164/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LaRaSch GmbH, Bayrische Straße 8, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32899
vertreten durch den Geschäftsführer Ronald Scholz
- wurde am 11.03.2026 um 12.43 Uhr Reinhard Klose, An der Herzogin Garten 1, 01067 Dresden, Email geschäftlich klose@floether-wissing.de, Telefon geschäftlich 0351 407985 40, Telefax 0351 407985 69, Website www.sanierungskultur.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 532 IN 2164/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LaRaSch GmbH, Bayrische Straße 8, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32899
vertreten durch den Geschäftsführer Ronald Scholz
- wurde am 11.03.2026 um 12.43 Uhr Reinhard Klose, An der Herzogin Garten 1, 01067 Dresden, Email geschäftlich klose@floether-wissing.de, Telefon geschäftlich 0351 407985 40, Telefax 0351 407985 69, Website www.sanierungskultur.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.