Sicherungsmaßnahme

Languages Live! Gesellschaft für Lokalisierung mbH

Bonn

Das Amtsgericht Bonn hat zur Languages Live! Gesellschaft für Lokalisierung mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.04.2026, Aktenzeichen 97 IN 43/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 43/26
Registerbezug
Bonn, HRB 9852
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.04.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Felix Höpker
Im Handelsregister seit
2002
Stammkapital
35.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Dienstleistungen im Bereich Übersetzung und Lokalisierung aller Art und in jeder Form einschließlich von Vor- und Nacharbeiten sowie alle artverwandten Geschäfte; darüber hinaus die Beratung bei Übersetzungsprojekten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 43/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 9852 eingetragenen Languages Live! Gesellschaft für Lokalisierung mbH, Prinz-Albert-Str. 1a, 53113 Bonn, früherer Name: L&L Languages Live! Gesellschaft für Lokalisierung mbH, vertr. d. d. Gf.

Geschäftszweig: Dienstleistungen im Bereich Übersetzung und Lokalisierung aller Art etc .

ist am 30.04.2026, um 07:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Felix Höpker, Rabinstr. 1, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

97 IN 43/26
Amtsgericht Bonn, 30.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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