Masseunzulänglichkeit
Lange Druckverarbeitung GmbH
Taucha
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Lange Druckverarbeitung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 401 IN 1572/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 1572/26
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 38568
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 08.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erbringung von Dienstleistungen für die grafische Industrie, insbesondere die Verarbeitung und Veredelung von Druckbögen sowie die Herstellung von Verpackungsmitteln aus Pappe und Papier.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1572/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Druckverarbeitung GmbH, Weststraße 9, 04425 Taucha, Amtsgericht Leipzig , HRB 38568
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Eilenberger
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 07.09.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreichen wird.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Floßplatz 31, 04107 Leipzig, Website: www.berner-rechtsanwaelte.de, Email geschäftlich: info@berner-rechtsanwaelte.de, Telefon geschäftlich: 0341 241676 0, Telefax: 0341 241676 29
schriftlich geltend zu machen.
Aktenzeichen: 401 IN 1572/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Druckverarbeitung GmbH, Weststraße 9, 04425 Taucha, Amtsgericht Leipzig , HRB 38568
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Eilenberger
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 07.09.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreichen wird.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Floßplatz 31, 04107 Leipzig, Website: www.berner-rechtsanwaelte.de, Email geschäftlich: info@berner-rechtsanwaelte.de, Telefon geschäftlich: 0341 241676 0, Telefax: 0341 241676 29
schriftlich geltend zu machen.