Insolvenzbekanntmachung
Cityinvest Verwaltungs GmbH
Köthen (Anhalt)
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Cityinvest Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 402 IN 1868/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 402 IN 1868/25
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 25257
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Übernahme der Geschäftsführungs- und Komplementärstellung bei einer Kommanditgesellschaft bzw. Kommanditgesellschaften. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst des weiteren Geschäfte gem. § 34 c Abs. 1 GewO, nämlich die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher V …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 1868/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cityinvest Verwaltungs GmbH, Franzstraße 4, 06366 Köthen (Anhalt), vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Karger
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 25257
ergeht am 03.11.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 17.11.2026
10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung der Gläubigerversammlung nach § 160 InsO für eine freihändige Veräußerung der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstücke: 1. eingetragen bei dem Amtsgericht Leipzig, Teileigentumsgrundbuch von Stötteritz, Blatt 6508, Miteigentumsanteil zu 2,385/1.000 an den Flurstücken 322/23 und 352/4, Kommandant-Prendel-Allee 61, 61a / Kolmstraße 32, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz im Aufteilungsplan mit Nr. 69 bezeichnet, zu einem Kaufpreis von 9.000,00 €; 2. eingetragen bei dem Amtsgericht Leipzig, Teileigentumsgrundbuch von Stötteritz, Blatt 6506, Miteigentumsanteil zu 2,385/1.000 an den Flurstücken 322/23 und 352/4, Kommandant-Prendel-Allee 61, 61a / Kolmstraße 32, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz im Aufteilungsplan mit Nr. 67 bezeichnet, zu einem Kaufpreis von 9.000,00 €
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 402 IN 1868/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cityinvest Verwaltungs GmbH, Franzstraße 4, 06366 Köthen (Anhalt), vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Karger
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 25257
ergeht am 03.11.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 17.11.2026
10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung der Gläubigerversammlung nach § 160 InsO für eine freihändige Veräußerung der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstücke: 1. eingetragen bei dem Amtsgericht Leipzig, Teileigentumsgrundbuch von Stötteritz, Blatt 6508, Miteigentumsanteil zu 2,385/1.000 an den Flurstücken 322/23 und 352/4, Kommandant-Prendel-Allee 61, 61a / Kolmstraße 32, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz im Aufteilungsplan mit Nr. 69 bezeichnet, zu einem Kaufpreis von 9.000,00 €; 2. eingetragen bei dem Amtsgericht Leipzig, Teileigentumsgrundbuch von Stötteritz, Blatt 6506, Miteigentumsanteil zu 2,385/1.000 an den Flurstücken 322/23 und 352/4, Kommandant-Prendel-Allee 61, 61a / Kolmstraße 32, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz im Aufteilungsplan mit Nr. 67 bezeichnet, zu einem Kaufpreis von 9.000,00 €
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.