Insolvenzbekanntmachung

Lang Kurier GmbH

Kleinaitingen

Das Amtsgericht Augsburg hat zur Lang Kurier GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2024, Aktenzeichen 5 IN 832/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Augsburg
Aktenzeichen
5 IN 832/23
Registerbezug
Augsburg, HRB 36425
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
12.08.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

5 IN 832/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lang Kurier GmbH, Hauptstraße 35, 86507 Kleinaitingen, vertreten durch den Geschäftsführer Lang Lubomir
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 36425
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fellmann Harry, Kobellstraße 5, 80336 München, Gz.: 129/23 F06

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung der Ansprüche gegen den Gesellschafter/ Geschäftsführer Lubomir Lang zur Beilegung eines Rechtsstreits bzw. zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits mit dem ehemaligen Gesellschafter und Geschäftsführer Lubomir Lang

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.08.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 07.08.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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