Sicherungsmaßnahme

Landhaus Wortelkamp Genuss-Event GmbH

Schermbeck

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Landhaus Wortelkamp Genuss-Event GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.11.2025, Aktenzeichen 620 IN 2849/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 2849/25
Registerbezug
Duisburg, HRB 33181
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.11.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Joachim C. Mohlitz
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das Betreiben eines gastronomischen Betriebes (Schank- und Speisewirtschaft sowie Catering).

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2849/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33181 eingetragenen Landhaus Wortelkamp Genuss-Event GmbH, Weseler Straße 99, 46514 Schermbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Schneider, Weseler Straße 99, 46514 Schermbeck

ist am 24.11.2025, um 11:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

620 IN 2849/25
Amtsgericht Duisburg, 24.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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