Forderungsprüfung

Laeis-Sanitär GmbH & Co. KG

Trier

Das Amtsgericht Trier hat zur Laeis-Sanitär GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.06.2026, Aktenzeichen 23 IN 141/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 141/24
Registerbezug
Wittlich, HRA 2956
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
17.06.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

23 IN 141/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laeis-Sanitär GmbH & Co. KG, Ostallee 29, 54290 Trier (AG Wittlich, HRA 2956), vertr. d.: 1. Heinz Krone GmbH, Ostallee 29, 54290 Trier, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Axel Heiner Krone, Stauffenbergstraße 19, 54295 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 03.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Alexander Thomas Lamberty, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, E-Mail: Alexander.lamberty@tbs-insolvenzverwalter.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.08.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Trier, 17.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
  8. Sicherungsmaßnahme
  9. Sicherungsmaßnahme