Forderungsprüfung
Laeis-Sanitär GmbH & Co. KG
Trier
Das Amtsgericht Trier hat zur Laeis-Sanitär GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.04.2026, Aktenzeichen 23 IN 141/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 141/24
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 2956
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 29.04.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
23 IN 141/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laeis-Sanitär GmbH & Co. KG, Ostallee 29, 54290 Trier (AG Wittlich, HRA 2956), vertr. d.: 1. Heinz Krone GmbH, Ostallee 29, 54290 Trier, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Axel Heiner Krone, Stauffenbergstraße 19, 54295 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 29.04.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 29.04.2026