Forderungsprüfung
La Forchetta D´Oro GmbH
Erding
Das Amtsgericht Landshut hat zur La Forchetta D´Oro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2026, Aktenzeichen IN 404/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 404/20
- Registerbezug
- München, HRB 248361
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 05.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Führung eines oder mehrere Gastronomiebetriebe.
Veröffentlichungstext
IN 404/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Forchetta D´Oro GmbH, Sebastian-Vielhuber-Straße 7, 85435 Erding, vertreten durch die Geschäftsführerin Stillo Ida Concetta
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 248361
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 - 43 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 03.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Forchetta D´Oro GmbH, Sebastian-Vielhuber-Straße 7, 85435 Erding, vertreten durch die Geschäftsführerin Stillo Ida Concetta
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 248361
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 - 43 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 03.08.2026