Sicherungsmaßnahme

KYTO Coffee & Deli GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur KYTO Coffee & Deli GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2024, Aktenzeichen 505 IN 202/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 202/24
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 81800
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.11.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Uwe Paul
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der vollständige Betrieb eines Cafes mit dem Verkauf von Mahlzeiten, von Snacks, Salaten, Fingerfood, Gebäck und von Getränken, insbesondere von Kaffee und Kaffeespezialitäten. Der Unternehmensgegenstand umfasst ferner den Verkauf von Lebensmitteln und Feinkostprodukten, sowie den Cateringbetrieb.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 202/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81800 eingetragenen KYTO Coffee & Deli GmbH, Am Wehrhahn 42, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mükremin Demir,

ist am 05.11.2024, um 09:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

505 IN 202/24
Amtsgericht Düsseldorf, 05.11.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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