Sicherungsmaßnahme
Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH
Leverkusen
Das Amtsgericht Köln hat zur Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2025, Aktenzeichen 70g IN 269/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70g IN 269/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 116572
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Magdalena Konschalla
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- - Handel und die Installation mit und von Produkten rund um die Energie- und Wärmeerzeugung und dessen Speicherung. - Vertriebe und Montage von Sanitärartikeln sowie Durchführung alle damit verbundenen Arbeiten
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 269/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116572 eingetragenen Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH, Manforter Str. 138, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Kwasnitza,
Geschäftszweig: - Handel und die Installation mit und von Produkten rund um die Energie- und Wärmeerzeugung und dessen Speicherung.
ist am 24.09.2025, um 12:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70g IN 269/25
Amtsgericht Köln, 24.09.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116572 eingetragenen Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH, Manforter Str. 138, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Kwasnitza,
Geschäftszweig: - Handel und die Installation mit und von Produkten rund um die Energie- und Wärmeerzeugung und dessen Speicherung.
ist am 24.09.2025, um 12:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70g IN 269/25
Amtsgericht Köln, 24.09.2025