Sicherungsmaßnahme

Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH

Leverkusen

Das Amtsgericht Köln hat zur Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2025, Aktenzeichen 70g IN 269/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 269/25
Registerbezug
Köln, HRB 116572
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.09.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Magdalena Konschalla
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
- Handel und die Installation mit und von Produkten rund um die Energie- und Wärmeerzeugung und dessen Speicherung. - Vertriebe und Montage von Sanitärartikeln sowie Durchführung alle damit verbundenen Arbeiten
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 269/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116572 eingetragenen Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH, Manforter Str. 138, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Kwasnitza,

Geschäftszweig: - Handel und die Installation mit und von Produkten rund um die Energie- und Wärmeerzeugung und dessen Speicherung.

ist am 24.09.2025, um 12:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70g IN 269/25
Amtsgericht Köln, 24.09.2025

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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