Aufhebung des Verfahrens

Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH

Leverkusen

Das Amtsgericht Köln hat zur Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.04.2026, Aktenzeichen 70g IN 269/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 269/25
Registerbezug
Köln, HRB 116572
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.04.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
- Handel und die Installation mit und von Produkten rund um die Energie- und Wärmeerzeugung und dessen Speicherung. - Vertriebe und Montage von Sanitärartikeln sowie Durchführung alle damit verbundenen Arbeiten
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 269/25

Das Gericht verkündet folgenden Beschluss:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116572 eingetragenen Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH, Manforter Str. 138, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Kwasnitza, Rölscheid 5a 42929 Wermelskirchen

wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

70g IN 269/25
Amtsgericht Köln, 08.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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