Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Kuthal Print GmbH & Co. KG
Mainaschaff
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur Kuthal Print GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.09.2026, Aktenzeichen 654 IN 288/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 654 IN 288/24
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRA 52
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 14.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
654 IN 288/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kuthal Print GmbH & Co. KG, Johann-Dahlem-Straße 54, 63814 Mainaschaff, vertreten durch die Gesellschafterin G. u. K. Druck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Glaab Stefan
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRA 52
- Schuldnerin -
Die Durchführung der Gläubigerversammlung zur
- Prüfung der Rechnungslegung des vorläufigen Insolvenzverwalters gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO iVm. § 66 InsO
- Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.10.2026
- Einwendungen gegen die Rechnungslegung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Stellungnahmen zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und der Vergütungsantrag eingesehen werden.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 14.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kuthal Print GmbH & Co. KG, Johann-Dahlem-Straße 54, 63814 Mainaschaff, vertreten durch die Gesellschafterin G. u. K. Druck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Glaab Stefan
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRA 52
- Schuldnerin -
Die Durchführung der Gläubigerversammlung zur
- Prüfung der Rechnungslegung des vorläufigen Insolvenzverwalters gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO iVm. § 66 InsO
- Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.10.2026
- Einwendungen gegen die Rechnungslegung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Stellungnahmen zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und der Vergütungsantrag eingesehen werden.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 14.09.2026