Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

Kuthal Print GmbH & Co. KG

Mainaschaff

Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur Kuthal Print GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.09.2026, Aktenzeichen 654 IN 288/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 288/24
Registerbezug
Aschaffenburg, HRA 52
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
14.09.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

654 IN 288/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kuthal Print GmbH & Co. KG, Johann-Dahlem-Straße 54, 63814 Mainaschaff, vertreten durch die Gesellschafterin G. u. K. Druck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Glaab Stefan
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRA 52
- Schuldnerin -

Die Durchführung der Gläubigerversammlung zur
- Prüfung der Rechnungslegung des vorläufigen Insolvenzverwalters gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO iVm. § 66 InsO
- Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.10.2026
- Einwendungen gegen die Rechnungslegung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Stellungnahmen zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und der Vergütungsantrag eingesehen werden.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 14.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme