Forderungsprüfung
Kuthal Print GmbH & Co. KG
Mainaschaff
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur Kuthal Print GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.08.2025, Aktenzeichen 654 IN 288/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 654 IN 288/24
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRA 52
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 11.08.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
654 IN 288/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kuthal Print GmbH & Co. KG, Johann-Dahlem-Straße 54, 63814 Mainaschaff, vertreten durch die Gesellschafterin G. u. K. Druck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Glaab Stefan
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRA 52
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 44- 49 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 08.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kuthal Print GmbH & Co. KG, Johann-Dahlem-Straße 54, 63814 Mainaschaff, vertreten durch die Gesellschafterin G. u. K. Druck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Glaab Stefan
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRA 52
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 44- 49 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 08.08.2025