Sicherungsmaßnahme
KUNKEL Ingenieure GmbH
Ratingen
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur KUNKEL Ingenieure GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.07.2026, Aktenzeichen 500 IN 178/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 178/26
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 139428
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Andreas Röpke
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 178/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 139428 eingetragenen KUNKEL Ingenieure GmbH, Ernst-Dietrich-Platz 2, 40882 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Kunkel,
ist am 28.07.2026, um 00:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Speditionstraße 15, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 178/26
Amtsgericht Düsseldorf, 28.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 139428 eingetragenen KUNKEL Ingenieure GmbH, Ernst-Dietrich-Platz 2, 40882 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Kunkel,
ist am 28.07.2026, um 00:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Speditionstraße 15, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 178/26
Amtsgericht Düsseldorf, 28.07.2026