Eröffnung des Verfahrens
Kuhlen Sanitär Heizung Kundendienst UG (haftungsbeschränkt)
Mönchengladbach
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat über das Vermögen der Kuhlen Sanitär Heizung Kundendienst UG (haftungsbeschränkt) das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 09.07.2018, Aktenzeichen 45 IN 100/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 45 IN 100/17
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15119
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.07.2018
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Andreas Budnik
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Installation von Heizungs- und Sanitäranlagen sowie der Kundendienst.
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Forderungen anmelden bis (vorbei)
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Was die Eröffnung bedeutet
- Für Gläubiger
- Insolvenzforderungen sind bei der im Eröffnungsbeschluss genannten Stelle mit Grund, Betrag und Belegen anzumelden (§ 174 InsO). Auch eine elektronische Anmeldung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Maßgeblich sind der Beschluss und die dort genannten Übermittlungswege; die automatisch erkannte Anmeldefrist ist der 27.08.2018. Zahlungsaufforderungen und die Empfangsberechtigung sollten anhand des Beschlusses geprüft werden.
- Für Beschäftigte
- Unter den Voraussetzungen des § 165 SGB III kann Insolvenzgeld für ausstehendes Arbeitsentgelt aus den vorausgegangenen drei Monaten des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden. Der maßgebliche Zeitraum richtet sich nach dem Insolvenzereignis und dem Arbeitsverhältnis. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 Abs. 3 SGB III); gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
- Für Kunden und Lieferanten
- Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Für bei Eröffnung beiderseits nicht oder nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge besteht grundsätzlich ein Wahlrecht; besondere Vertragsarten können anderen Regeln folgen. Darüber entscheidet der Insolvenzverwalter, ob Erfüllung verlangt wird (§ 103 InsO, bei Eigenverwaltung § 279 InsO).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 100/17
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15119
eingetragenen Kuhlen Sanitär Heizung Kundendienst UG (haftungsbeschränkt),
Lürriper Straße 170, 41065 Mönchengladbach, derzeit führungslos, ehemalige
Geschäftsführerin: Frau Vera Kuhlen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.07.2018, um 13:39
Uhr das Insolvenzverfahren (Hauptinsolvenzverfahren gem. Art. 3 Absatz 1
EuInsVO) eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.12.2017 bei Gericht eingegangenen
Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Budnik,
Hohenzollernstraße 172, 41063 Mönchengladbach, Telefon: 02161 639 8489 1, Fax:
0216163984899.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.08.2018 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird
schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist
der 09.10.2018.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen
* zur Person des Insolvenzverwalters,
* zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
* gegebenenfalls:
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht
des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.09.2018 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mönchengladbach, Raum
C 205 niedergelegt.
Soweit der niedergelegte Verwalterbericht den Antrag auf Zustimmung der
Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) enthält, haben
die Gläubiger Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem
Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines
stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160
Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der
Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3
InsO).
Dieser Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung
schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Insolvenzgericht mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden.
45 IN 100/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 09.07.2018
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15119
eingetragenen Kuhlen Sanitär Heizung Kundendienst UG (haftungsbeschränkt),
Lürriper Straße 170, 41065 Mönchengladbach, derzeit führungslos, ehemalige
Geschäftsführerin: Frau Vera Kuhlen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.07.2018, um 13:39
Uhr das Insolvenzverfahren (Hauptinsolvenzverfahren gem. Art. 3 Absatz 1
EuInsVO) eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.12.2017 bei Gericht eingegangenen
Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Budnik,
Hohenzollernstraße 172, 41063 Mönchengladbach, Telefon: 02161 639 8489 1, Fax:
0216163984899.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.08.2018 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird
schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist
der 09.10.2018.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen
* zur Person des Insolvenzverwalters,
* zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
* gegebenenfalls:
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht
des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.09.2018 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mönchengladbach, Raum
C 205 niedergelegt.
Soweit der niedergelegte Verwalterbericht den Antrag auf Zustimmung der
Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) enthält, haben
die Gläubiger Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem
Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines
stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160
Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der
Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3
InsO).
Dieser Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung
schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Insolvenzgericht mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden.
45 IN 100/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 09.07.2018